Maschinen Leuchner

Maschines and Plants for Packaging Industries

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für gebrauchte Maschinen

1. ALLGEMEINES

Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als verbindlich an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir diesen nicht widersprechen. Die Geltung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird auch nicht dadurch beeinflußt, daß wir abweichenden Gegenbestätigungen unserer Käufer nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie sonstige Nebenabreden gelten nur, wenn diese schriftlich von uns bestätigt sind.

2. PREISBASIS

Alle Preise sind Nettopreise; die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe kommt hinzu. Falls nicht anders vereinbart, gelten alle Preise ab Standort der Maschine ohne Demontage und ohne Montage, unversichert. Die Gestellung von Lade- und Transportgeräten, sowie Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Alle Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Ein rechtsverbindliches Geschäft kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.

3. LIEFERUNG, MONTAGE UND VERSAND

Demontage, Verladung, Transport, Abladen und Montage/Inbetriebnahme erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Der Käufer alleine ist verantwortlich für den rechtzeitigen Abschluß einer Transport- und/oder Maschinenversicherung. Dies gilt auch dann uneingeschränkt, wenn Demontage, Transport und/oder Montage durch uns vermittelt wird.

4. LIEFERTERMINE

Liefertermine sind unverbindlich. Sie verschieben sich vor allem dann, wenn noch nicht alle kaufmännischen und/oder technischen Vertragsbestandteile geklärt sind.

5. GEWÄHRLEISTUNG

Die Beschreibung von Maschinen erfolgt nach bestem Wissen. Angaben über Leistung und Format sind dem Tyenschild entnommen oder den Informationen des letzten Besitzers; für die tatsächliche Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Eine Gewährleistung für Zustand und Funktion von Maschinen wird nicht übernommen. Die Maschine gilt als gekauft wie besichtigt. Eventuell erforderliche Maßnahmen zur Erfüllung der UVV-Vorschriften und der Vorschriften von Berufsgenossenschaften sind vom Käufer auf seine Kosten vorzunehmen. Für Demontage und Montage gelten ausschließlich unsere Montagebedingungen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Maschinen bleiben bis zur Tilgung aller jeweils offenen Forderungen unser Eigentum. Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. ZAHLUNG

Zahlungen sind im jeweiligen Zahlungsplan verbindlich geregelt. Freigabe von Demontage oder Transport erfolgt erst nach Eingang und erfolgter Gutschrift der vereinbarten Beträge. Kommt der Käufer in Abnahmeverzug, sind die vertraglichen Zahlungen trotzdem in vollem Umfang termingerecht zu leisten. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt vorbehaltlich Gutschrift. Zahlungen aus dem Ausland müssen spesenfrei erfolgen, es muß der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben werden. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Neutraubling, Gerichtsstand ist Regensburg.

8. RECHTSGÜLTIGKEIT DIESER BEDINGUNGEN

Sollte ein Teil dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen rechtsungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Abmachungen hiervon nicht berührt.

Neutraubling, im August 1996